Erziehungsbeistandschaft / Hilfe für junge Volljährige
Leistung:
Im Rahmen der Erziehungsbeistandschaft gemäß §30 SGB VIII und der Hilfen für junge Volljährige gemäß §41 SGB VIII unterstützen und beraten wir Kinder, Jugendliche und auch junge Volljährige unter Einbeziehung ihres sozialen Umfelds bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen, um so Beeinträchtigungen im Zusammenleben mit anderen zu überwinden und die Selbstständigkeit zu fördern.
Eine qualifizierte Fachkraft steht den Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen zur Verfügung, um beispielsweise Ängste, auffällige Verhaltensweisen sowie Probleme aufarbeiten und bewältigen zu können. Ebenso kann sie Hilfestellung bei der Überwindung von belastenden Erfahrungen geben und, bei Bedarf, den jungen Menschen weitere Angebote empfehlen und dies gegebenenfalls auch begleiten.
Zudem sollen Beziehungssysteme innerhalb der Familie, des sozialen Umfeldes und der Schule sowie im Freizeitbereich durch Beratung und unterstützende Begleitung gefördert werden.
Die Erziehungsbeistandschaft/Hilfe für junge Volljährige ist eine auf längere Dauer angelegte Hilfe.
Zielgruppe:
Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, bzw. junge Volljährige, die Schwierigkeiten in der Familie und anderen Bereichen ihres Alltags haben.
Ziele:
Die Ziele einer Erziehungsbeistandschaft sind vorhandene Stärken und die Ressourcen bei den jungen Menschen in ihrem Umfeld zu mobilisieren, um so die individuellen Herausforderungen zu bewältigen. Die sozialen und emotionalen Fähigkeiten sowie ihre Selbstständigkeit sollen im Unterstützungsprozess gefördert und Zukunftsperspektiven entwickelt werden.